Wer die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse B bereits 5 Jahre besitzt, kann jetzt OHNE Prüfung den Führerschein B196 bekommen und Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum fahren.
Für Leichtkrafträder der Motorradklasse A1, Hubraum max. 125 ccm, Motorleistung max. 11 kW (15 PS), Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg.
Hinweis: Führerschein Klasse B196 gilt nur in Deutschland.
Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
Es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich.
Bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.